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Vertrags- und Zahlungsbedingungen
Ihre Voranmeldung ist zunächst unverbindlich.

Nach dem ersten Unterrichtstermin wird ein schriftlicher Vertrag über die Höhe des Unterrichtshonorars, das damit sofort fällig ist, abgeschlossen.

Eine Kündigung des Vertrags bei Instrumental- bzw. Vokalunterricht ist von beiden Seiten nur unter Einhaltung einer monatlichen Kündigungsfrist zum 31.03., 30.09. und 31.12. möglich.

Für Mal- und Töpferkurse gilt eine 4-wöchige Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats, ausgenommen vor Beginn und während der Sommerferien.

Für alle anderen Kurse gilt eine 4-wöchige Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats.

Das Unterrichtshonorar ist in 12 gleichbleibenden monatlichen Raten zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt per Lastschrift, d. h. das Unterrichtshonorar wird zum 15. eines jeden Monats vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht.

An gesetzlichen Feiertagen sowie in den Ferien nach der Hessischen Schulferienordnung findet kein Unterricht statt.

Durch Schüler/-innen versäumte Stunden verfallen ohne Anspruch auf Ersatz. Für durch Lehrkräfte ausgefallene Stunden werden entsprechende Nachholtermine angeboten, ausgenommen ist ein einmaliger krankheitsbedingter Ausfall im Kalenderhalbjahr. Sind Nachholstunden nicht möglich wird das Unterrichtshonorar ersetzt.

Für terminlich festgelegte Kurse bzw. Wochenendseminare ist das Honorar bei Anmeldung fällig.

Für den Schnupperkurs ist das Honorar von 120,- € nach der ersten Stunde zu entrichten.

Bei jeder Erstanmeldung sind einmalig die Anmeldegebühren in Höhe von 10,- € fällig.


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